Fiskal Vertretung
Problem
Immer wenn Exporteure aus Drittländern Ihre Waren auch in Kleinmengen verteilen wollen, fordern Ihre EG – Kunden Rechnungen mit MwSt. Eine Einfuhrverzollung an der Grenze ist aber auf ca. 3 Adressen je LKW begrenzt.
Lösung
Ihre Komplettladung kommt an unser Lager. Wir verteilen die Ware für Sie bundesweit und sind für Sie als
Fiskal – Vertreter tätig, so daß Sie eine Rechnung + deutsche MwSt ausstellen können. Beispiel: Fa. Roma Export, Bukarest liefert aus unserem Lager Möbel für € 500,- an ein Möbelhaus in Berlin. Die rumänische Rechnung aus Bukarest kann wie folgt ausgestellt werden:
Möbel |
500,- €
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zuzüglich 19 % MwSt |
95,- €
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Summe |
595,- €
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EU – Verzollung
Problem
Wenn Sie als Importeur Waren aus einem Drittland importieren und die Waren direkt an Ihren Kunden in einem anderen EU – Land liefern wollen, so bieten wir Ihnen einen erheblichen Vorteil:
Einfuhrzollabfertigung aus einem Drittland, mit Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer
Voraussetzungen
- sofort nach der Verzollung muss eine innergemeinschaftliche Lieferung, in ein anderes Eu-Land stattfinden
- Gültige Ident Nr. von Ihnen und Ihrem Kunden
- Empfänger ist verpflichtet die Meldung zur Erwerbssteuer durchzuführen -Nachweis der Verbringung muss erbracht werden und in Ihren Akten verbleiben.
Vorteile
- keine Liquiditätsbelastung
- bessere Disponierbarkeit
- weniger Administrationsaufwand