Zähleinheit

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ZAZession

ZDS

ZE

Zentrallager

Zertifikat

Zession

Z-Förderer

ZG

ZH-Richtlinien

ZK

ZK-DVO

ZKR

ZM90

ZOLL

Zollabfertigung

ZOLLABFERTIGUNG

Zollager

ZOLLAGER

Zollanmeldung

ZOLLANTRAG

ZOLLAUFSCHUBLAGER

ZOLLAUSLAND

ZOLLAUSSCHLUSS

ZOLLBEFREIUNGEN

ZOLLBEFUND

Zollbehandlung

ZOLLBEMESSUNG

ZOLLBESCHAU

ZOLLBESCHEID

ZOLLBETEILIGTER

Zollfaktura

ZOLLFREILAGER

Zollfreizone

Zollgut

Zollgutumwandlung

ZOLLINLAND

Zolllager

Zollnomenklatur

Zollspediteur

ZOLLTARIF

ZOLLUNION

ZOLLWARE

Zollwert

Zugänglichkeit

Zugriff

Zugriffsgrad

Zugriffshäufigkeit

Zulieferer

Zurren

Zurrgurt

ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Zusammenführung

Zustelltransport

Zuverlässigkeit

Zweihandbedienung

Zweitregister

Zweiwegepalette

Zwischenlager

Zwischenspediteur

Zähleinheit

Zähleinheit

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bedingungen im Zahlungsverkehr zwischen Käufer und Verkäufer. Die Markposition des

Verkäufers oder Käufer ist entscheidend

für die Wahl der Zahlungsbedingungen.

ZAZession

ZAZession

ZDS

ZDS

ZE

ZE

Zentrallager

Zentrallager

Zertifikat

Zertifikat

Zession

Zession

Z-Förderer

Z-Förderer

ZG

ZG

ZH-Richtlinien

ZH-Richtlinien

ZK

ZK

ZK-DVO

ZK-DVO

ZKR

ZKR

ZM90

ZM90

ZOLL

ZOLL

Zollabfertigung

Zollabfertigung

ZOLLABFERTIGUNG

ZOLLABFERTIGUNG

Zollager

Zollager

ZOLLAGER

ZOLLAGER

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung eine Willensäußerung des Anmelders. Er bringt damit zu,Ausdruck,in welches Zollverfahren er seine Waren überführen möchte. Das Gesetz legt fest, welche Formen zu gebrauchen sind. So werden die verschiedenen Formen der Zollanmeldung grundsätzlich unterschiedlichen Anwendungsbereichen zugeordnet. Die schriftliche sowie die elektronische Zollanmeldung werden mehrheitlich von der Wirtschaft genutzt.

ZOLLANTRAG

ZOLLANTRAG

ZOLLAUFSCHUBLAGER

Ein Lager, in dem Waren im Anschluss an die Zollabfertigung zum freien Verkehr mit der Wirkung gelagert werden können, dass die Zollzahlung für die Dauer der Lagerung aufgeschoben ist. Die Waren liegen im Lager nicht unter Zollverschluss, sondern lediglich unter zollamtlicher Bewachung.

ZOLLAUSLAND

ZOLLAUSLAND

ZOLLAUSSCHLUSS

ZOLLAUSSCHLUSS

ZOLLBEFREIUNGEN

ZOLLBEFREIUNGEN

ZOLLBEFUND

Die Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung werden in einem sog. Zollbefund dokumentiert. Er bildet u.a. die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben und wird grundsätzlich schriftlich niedergelegt.

Aus dem Zollbefund müssen sämtliche Maßnahmen hervorgehen, die die Zollstelle veranlasst hat. Insbesondere die Ergebnisse der papiermäßigen Überprüfung der Zollanmeldung im Hinblick auf die Angaben und die vorgelegten Unterlagen, die durchgeführte Beschau sowie der Hinweis auf entnommene Muster und Proben sind zu vermerken.

Zollbehandlung

Zollbehandlung

ZOLLBEMESSUNG

ZOLLBEMESSUNG

ZOLLBESCHAU

Mengenbeschau: dient insbesondere bei Waren, für die der Zollbetrag nach einer Mengeneinheit zu berechnen ist (sog. „“spezifische Zollsätze““), der Ermittlung der Warenmenge in der jeweils vorgesehenen Maßeinheit (z.B. Eigenmasse in Kilogramm, Raummenge in Litern). Eine Mengenbeschau kommt ebenfalls in Betracht, wenn z.B. nach den Vorgaben aus dem Außenwirtschafts- oder dem Verbrauchsteuerrecht bzw. nach der Außenhandelsstatistik die Ermittlung der Warenmenge erforderlich ist.

Beschaffenheitsbeschau: dient der Ermittlung von Merkmalen der Ware, die für die Einreihung in den Zolltarif maßgebend sind (Tarifbeschau). Außerdem werden bei Waren, für die der Zollbetrag nach dem Wert festzusetzen ist, Merkmale ermittelt, die diesen beeinflussen (Wertbeschau). Hierzu gehört z.B. die Feststellung von Qualitätsmerkmalen, die den Wert von gebrauchten oder schadhaften Waren mindern.

ZOLLBESCHEID

ZOLLBESCHEID

ZOLLBETEILIGTER

ZOLLBETEILIGTER

Zollfaktura

Zollfaktura

ZOLLFREILAGER

ZOLLFREILAGER

Zollfreizone

Eine Zollfreizone gehört staatsrechtlich zu Staat A, unterliegt jedoch dessen Zollhoheit nicht oder nur teilweise. Waren können dort eingeführt oder gelagert werden, ohne daß Zoll erhoben wird.

Zollgut

Zollgut

Zollgutumwandlung

Zollgutumwandlung

ZOLLINLAND

ZOLLINLAND

Zolllager

Zolllager

Zollnomenklatur

Zollnomenklatur

Zollspediteur

Zollspediteur

ZOLLTARIF

ZOLLTARIF

ZOLLUNION

Zusammenschluss der Zollgebiete mehrerer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Die Binnenzölle zwischen den Mitgliedsstaaten fallen weg, auf die Wareneinfuhr aus Drittländern wenden die Mitgliedsstaaten einheitliche Außenzölle an.

ZOLLWARE

ZOLLWARE

Zollwert

der Zollwert bei eingeführter Ware ist der Überführungswert, das heißt der tatsächlich entrichtete Preis für Ware, welche zu Zwecken der Ausfuhr verkauft worden ist. Unter dem Begriff „“tatsächlich entrichteter (oder zu entrichtender) Preis für Ware““ versteht man eine erfolgte oder beabsichtigte Zahlung für die eingeführte Ware zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu Gunsten des Verkäufers. In dieser Zahlung sind sämtliche realisierte oder beabsichtigte Zahlungen als Bedingung zum Verkauf der eingeführten Ware an den Käufer oder dritte Personen inbegriffen. Die Zahlung muss nicht unbedingt in Form vom Zahlungsmittelaustausch erfolgen.

Zugänglichkeit

Zugänglichkeit

Zugriff

Zugriff

Zugriffsgrad

Zugriffsgrad

Zugriffshäufigkeit

Zugriffshäufigkeit

Zulieferer

Zulieferer

Zurren

Befestigung, Sicherung von Ladung auf Transportmitteln oder in Behältern gegen Verrutschen und Herabfallen.

Zurrgurt

Der Zurrgurt ist für die professionelle Ladungssicherung. Zurrgurte sind mit einer soliden, vollverzinkten Ratsche ausgerüstet, die für hohe Vorspannung sorgt.

ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Zusammenführung

Zusammenführung

Zustelltransport

Waren werden von einer Lieferstelle abgeholt und zu einer Empfangsstelle gebracht.

Zuverlässigkeit

Zuverlässigkeit

Zweihandbedienung

Zweihandbedienung

Zweitregister

Zweitregister

Zweiwegepalette

Zweiwegepalette

Zwischenlager

Zwischenlager

Zwischenspediteur

Zwischenspediteur