Zähleinheit
Zähleinheit
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bedingungen im Zahlungsverkehr zwischen Käufer und Verkäufer. Die Markposition des
Verkäufers oder Käufer ist entscheidend
für die Wahl der Zahlungsbedingungen.
ZAZession
ZAZession
ZDS
ZDS
ZE
ZE
Zentrallager
Zentrallager
Zertifikat
Zertifikat
Zession
Zession
Z-Förderer
Z-Förderer
ZG
ZG
ZH-Richtlinien
ZH-Richtlinien
ZK
ZK
ZK-DVO
ZK-DVO
ZKR
ZKR
ZM90
ZM90
ZOLL
ZOLL
Zollabfertigung
Zollabfertigung
ZOLLABFERTIGUNG
ZOLLABFERTIGUNG
Zollager
Zollager
ZOLLAGER
ZOLLAGER
Zollanmeldung
Die Zollanmeldung eine Willensäußerung des Anmelders. Er bringt damit zu,Ausdruck,in welches Zollverfahren er seine Waren überführen möchte. Das Gesetz legt fest, welche Formen zu gebrauchen sind. So werden die verschiedenen Formen der Zollanmeldung grundsätzlich unterschiedlichen Anwendungsbereichen zugeordnet. Die schriftliche sowie die elektronische Zollanmeldung werden mehrheitlich von der Wirtschaft genutzt.
ZOLLANTRAG
ZOLLANTRAG
ZOLLAUFSCHUBLAGER
Ein Lager, in dem Waren im Anschluss an die Zollabfertigung zum freien Verkehr mit der Wirkung gelagert werden können, dass die Zollzahlung für die Dauer der Lagerung aufgeschoben ist. Die Waren liegen im Lager nicht unter Zollverschluss, sondern lediglich unter zollamtlicher Bewachung.
ZOLLAUSLAND
ZOLLAUSLAND
ZOLLAUSSCHLUSS
ZOLLAUSSCHLUSS
ZOLLBEFREIUNGEN
ZOLLBEFREIUNGEN
ZOLLBEFUND
Die Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung werden in einem sog. Zollbefund dokumentiert. Er bildet u.a. die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben und wird grundsätzlich schriftlich niedergelegt.
Aus dem Zollbefund müssen sämtliche Maßnahmen hervorgehen, die die Zollstelle veranlasst hat. Insbesondere die Ergebnisse der papiermäßigen Überprüfung der Zollanmeldung im Hinblick auf die Angaben und die vorgelegten Unterlagen, die durchgeführte Beschau sowie der Hinweis auf entnommene Muster und Proben sind zu vermerken.
Zollbehandlung
Zollbehandlung
ZOLLBEMESSUNG
ZOLLBEMESSUNG
ZOLLBESCHAU
Mengenbeschau: dient insbesondere bei Waren, für die der Zollbetrag nach einer Mengeneinheit zu berechnen ist (sog. „“spezifische Zollsätze““), der Ermittlung der Warenmenge in der jeweils vorgesehenen Maßeinheit (z.B. Eigenmasse in Kilogramm, Raummenge in Litern). Eine Mengenbeschau kommt ebenfalls in Betracht, wenn z.B. nach den Vorgaben aus dem Außenwirtschafts- oder dem Verbrauchsteuerrecht bzw. nach der Außenhandelsstatistik die Ermittlung der Warenmenge erforderlich ist.
Beschaffenheitsbeschau: dient der Ermittlung von Merkmalen der Ware, die für die Einreihung in den Zolltarif maßgebend sind (Tarifbeschau). Außerdem werden bei Waren, für die der Zollbetrag nach dem Wert festzusetzen ist, Merkmale ermittelt, die diesen beeinflussen (Wertbeschau). Hierzu gehört z.B. die Feststellung von Qualitätsmerkmalen, die den Wert von gebrauchten oder schadhaften Waren mindern.
ZOLLBESCHEID
ZOLLBESCHEID
ZOLLBETEILIGTER
ZOLLBETEILIGTER
Zollfaktura
Zollfaktura
ZOLLFREILAGER
ZOLLFREILAGER
Zollfreizone
Eine Zollfreizone gehört staatsrechtlich zu Staat A, unterliegt jedoch dessen Zollhoheit nicht oder nur teilweise. Waren können dort eingeführt oder gelagert werden, ohne daß Zoll erhoben wird.
Zollgut
Zollgut
Zollgutumwandlung
Zollgutumwandlung
ZOLLINLAND
ZOLLINLAND
Zolllager
Zolllager
Zollnomenklatur
Zollnomenklatur
Zollspediteur
Zollspediteur
ZOLLTARIF
ZOLLTARIF
ZOLLUNION
Zusammenschluss der Zollgebiete mehrerer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Die Binnenzölle zwischen den Mitgliedsstaaten fallen weg, auf die Wareneinfuhr aus Drittländern wenden die Mitgliedsstaaten einheitliche Außenzölle an.
ZOLLWARE
ZOLLWARE
Zollwert
der Zollwert bei eingeführter Ware ist der Überführungswert, das heißt der tatsächlich entrichtete Preis für Ware, welche zu Zwecken der Ausfuhr verkauft worden ist. Unter dem Begriff „“tatsächlich entrichteter (oder zu entrichtender) Preis für Ware““ versteht man eine erfolgte oder beabsichtigte Zahlung für die eingeführte Ware zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu Gunsten des Verkäufers. In dieser Zahlung sind sämtliche realisierte oder beabsichtigte Zahlungen als Bedingung zum Verkauf der eingeführten Ware an den Käufer oder dritte Personen inbegriffen. Die Zahlung muss nicht unbedingt in Form vom Zahlungsmittelaustausch erfolgen.
Zugänglichkeit
Zugänglichkeit
Zugriff
Zugriff
Zugriffsgrad
Zugriffsgrad
Zugriffshäufigkeit
Zugriffshäufigkeit
Zulieferer
Zulieferer
Zurren
Befestigung, Sicherung von Ladung auf Transportmitteln oder in Behältern gegen Verrutschen und Herabfallen.
Zurrgurt
Der Zurrgurt ist für die professionelle Ladungssicherung. Zurrgurte sind mit einer soliden, vollverzinkten Ratsche ausgerüstet, die für hohe Vorspannung sorgt.
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Zusammenführung
Zusammenführung
Zustelltransport
Waren werden von einer Lieferstelle abgeholt und zu einer Empfangsstelle gebracht.
Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit
Zweihandbedienung
Zweihandbedienung
Zweitregister
Zweitregister
Zweiwegepalette
Zweiwegepalette
Zwischenlager
Zwischenlager
Zwischenspediteur
Zwischenspediteur